Die Beauftragung durch eine Versicherung kann in der Regel zum Inhalt haben:
- die Erstellung eines Schadensgutachten
- die Erstellung eines Gutachten zur Wertermittlung
- die Beantwortung von fallbezogenen Einzelfragen
Hier ist jeweils auf die besonderen Anforderungen des Auftraggebers (Versicherung) zu achten.